Allgemeine Geschäftsbedingungen & Rücktrittsbelehrung
RäumWerk OG · Stand: August 2026
Klosterneuburger Straße 65, 1200 Wien, Österreich
Unbeschränkt haftende Gesellschafter: Jörn Vorberg, Redzep Eminovic
UID-Nr.: ATU81609706 · FN 644512 m · Firmenbuchgericht Wien
Telefon: +43 677 62819484 · E-Mail: info@raeumwerk.at
Mitglied der WKO Wien, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Entrümpelungen, Räumungen, Haushalts- und Betriebsauflösungen, Verlassenschaftsräumungen, Entsorgungen und damit zusammenhängende Leistungen zwischen der RäumWerk OG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
1.2 Verbraucher ist, wer den Vertrag nicht als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG abschließt. Unternehmer ist, wer den Vertrag im Rahmen des Betriebs seines Unternehmens abschließt. Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Erklärungen des Auftraggebers bedürfen, soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, keiner eigenhändigen Unterschrift; E-Mail genügt.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind ab Angebotsdatum vier Wochen gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.2 Der Auftraggeber kann das Angebot annehmen: schriftlich, per E-Mail, über den im Angebot übermittelten Online-Annahmelink oder durch mündliche Auftragserteilung. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande; die Auftragsbestätigung erfolgt unverzüglich, bei Online-Annahme automatisiert per E-Mail. Der Vertrag kommt ferner durch die tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.
2.3 Bei Annahme über den Online-Annahmelink werden der Zeitpunkt der Annahme, die IP-Adresse und die bestätigten Erklärungen zu Beweiszwecken gespeichert. Der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültige Stand dieser AGB wird dem Angebot unveränderlich zugeordnet; spätere Änderungen dieser AGB berühren bereits geschlossene Verträge nicht.
2.4 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst er: Sortieren, Verladen und Abtransport der vom Auftrag erfassten Gegenstände, fachgerechte Entsorgung mit Wertstofftrennung sowie die besenreine Übergabe des Objekts.
2.5 Nicht umfasst sind insbesondere: Endreinigung über besenrein hinaus, Ausbesserungs-, Maler- und Bodenlegearbeiten, Demontagen an der Bausubstanz, die Entsorgung von Problemstoffen im Sinne von Punkt 3.3, Arbeiten nach Punkt 3.4 sowie die Beschaffung behördlicher Bewilligungen, soweit diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
3. Besichtigung, Mehraufwand, Problemstoffe
3.1 Fixpreise beruhen auf dem bei der Besichtigung (vor Ort oder per Videobesichtigung) festgestellten Umfang und den Angaben des Auftraggebers.
3.2 Weicht der tatsächliche Umfang erheblich von der Besichtigungsgrundlage ab – etwa durch nachträglich eingebrachte Gegenstände, nicht gezeigte Räume oder unrichtige Angaben – teilt der Auftragnehmer dies vor Fortsetzung der Arbeiten mit und legt ein Nachtragsangebot. Die Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers fortgesetzt. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Auftragnehmer verrechnet in diesem Fall die bis dahin erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Ansätzen.
3.3 Problemstoffe (insbesondere Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Batterien, Chemikalien, Leuchtstoffmittel, medizinische Abfälle, Fäkalien) sowie kontaminierte Objekte sind vom Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekanntzugeben. Ihre Entsorgung ist nicht im Fixpreis enthalten und wird nach Aufwand und tatsächlichen Entsorgungskosten verrechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten bei Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit zu unterbrechen, bis die erforderlichen Maßnahmen getroffen sind.
3.4 Asbest und künstliche Mineralfasern. Arbeiten an asbesthaltigen oder asbestverdächtigen Materialien sowie an künstlichen Mineralfasern alter Bauart sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftragnehmer führt derartige Arbeiten nicht durch; sie sind einem hierfür befugten Fachbetrieb vorbehalten. Werden solche Materialien vor oder während der Arbeiten festgestellt oder besteht ein begründeter Verdacht, unterbricht der Auftragnehmer die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich und informiert den Auftraggeber. Die Fortsetzung erfolgt erst nach fachgerechter Beseitigung durch einen befugten Betrieb auf Kosten des Auftraggebers. Punkt 3.2 gilt sinngemäß.
4. Preise, Zahlung, Verzug
4.1 Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Bei Aufträgen über EUR 3.000,– kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts vereinbart werden. Die Anzahlung wird auf den Endbetrag angerechnet.
4.3 Zahlungsziel: bei Verbrauchern 7 Tage ab Rechnungserhalt, bei Unternehmern 30 Tage ab Rechnungserhalt. Vereinbarte Barzahlung ist bei Übergabe fällig; über Barzahlungen wird eine Zahlungsbestätigung ausgestellt.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 4 % p. a., gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB.
4.5 Im Verzugsfall werden folgende Betreibungskosten verrechnet: erste Mahnung kostenfrei, jede weitere Mahnung EUR 12,–, höchstens drei Mahnungen. Kosten eines beauftragten Inkassoinstituts oder Rechtsanwalts werden nur insoweit verrechnet, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und die Höchstsätze der jeweiligen Verordnung nicht überschreiten. Sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung.
4.6 Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Verbraucher können mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind oder wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).
5. Termine, Zufahrt, Absage
5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden. Bei Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern sich Fristen entsprechend.
5.2 Der Auftraggeber sorgt für Zufahrt und Abstellmöglichkeit in unmittelbarer Objektnähe. Ist eine Halteverbotszone erforderlich, wird deren Beantragung und Kosten gesondert vereinbart; ohne gesonderte Vereinbarung obliegt sie dem Auftraggeber.
5.3 Ist das Objekt zum vereinbarten Termin nicht zugänglich oder wird der Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten, wird eine Ausfallpauschale von EUR 290,– verrechnet.
5.4 Bei Absage durch den Auftraggeber wird verrechnet: bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei; 6 bis 3 Tage vorher 25 % des Auftragswerts; weniger als 3 Tage vorher 40 % des Auftragswerts. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 ABGB bleibt unberührt. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach Punkt 12 bleibt davon unberührt.
5.5 Bei höherer Gewalt (Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, Epidemien) sowie bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer informiert unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat für ungehinderten Zugang zum Objekt und zu allen zu räumenden Bereichen zu sorgen sowie – soweit erforderlich – Strom und Wasser bereitzustellen.
6.2 Der Auftraggeber hat über bekannte Gefahren und Besonderheiten aufzuklären, insbesondere über Schimmel, Asbest, Ungezieferbefall, Kontaminationen, bauliche Mängel, Statikprobleme sowie über besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände.
6.3 Wertgegenstände und persönliche Unterlagen. Der Auftraggeber hat Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Sammlungen, personenbezogene Dokumente sowie Datenträger vor Beginn der Arbeiten aus dem Objekt zu entfernen, soweit diese nicht ausdrücklich in den Auftrag einbezogen wurden. Die Entnahme wird im Abnahmeprotokoll bestätigt.
6.4 Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden und Verzögerungen; ein dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
7. Eigentumsübergang und Verwertung
7.1 Mit Beginn der Räumungsarbeiten gehen die vom Auftrag erfassten Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, zu verkaufen, zu spenden oder zu entsorgen.
7.2 Vom Eigentumsübergang ausgenommen sind Gegenstände nach Punkt 6.3 sowie Gegenstände, die vor Beginn der Arbeiten in Textform ausdrücklich ausgenommen wurden.
7.3 Der Auftraggeber sichert zu, über die zu räumenden Gegenstände allein verfügungsberechtigt zu sein und dass keine Rechte Dritter – insbesondere von Miteigentümern, Mitmietern, Erben, Vermietern, Leasinggebern oder Sicherungsgläubigern – entgegenstehen. Bei Verlassenschaften sichert der Auftraggeber zu, zur Beauftragung berechtigt zu sein.
7.4 Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die im Zusammenhang mit der Entfernung, Verwertung oder Entsorgung der Gegenstände erhoben werden, sofern der Auftragnehmer die Ansprüche nicht selbst zu vertreten hat.
8. Wertanrechnung
8.1 Eine Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung auf Grundlage einer Bewertung durch den Auftragnehmer. Die Wertanrechnung wird im Angebot als eigene Position ausgewiesen und mindert den Rechnungsbetrag.
8.2 Die Bewertung beruht auf der Besichtigung. Stellt sich vor Ort heraus, dass bewertete Gegenstände nicht vorhanden, beschädigt oder wesentlich abweichend sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Wertanrechnung entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird darüber vor Fortsetzung der Arbeiten informiert; Punkt 3.2 gilt sinngemäß.
8.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Rechnungslegung über tatsächlich erzielte Verwertungserlöse besteht nicht, sofern eine pauschale Wertanrechnung vereinbart wurde.
9. Übergabe und Abnahme
9.1 Nach Abschluss der Arbeiten wird das Objekt gemeinsam begangen. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, das beide Teile unterfertigen; der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung. Festgestellte offene Punkte werden im Protokoll samt Frist zur Behebung vermerkt.
9.2 Ist der Auftraggeber bei Abschluss der Arbeiten nicht anwesend, wird der Zustand fotografisch dokumentiert und ihm übermittelt.
9.3 Das Abnahmeprotokoll dokumentiert den bei der Begehung sichtbaren Zustand. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben davon unberührt; ein Verzicht auf Gewährleistungsrechte ist damit nicht verbunden.
10. Gewährleistung
10.1 Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Ausführung und die besenreine Übergabe des Objekts.
10.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB in vollem Umfang. Eine Verkürzung der Fristen oder eine vertragliche Rügepflicht besteht nicht.
10.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe. Offenkundige Mängel sind binnen sieben Tagen ab Übergabe in Textform zu rügen; im Übrigen gilt § 377 UGB.
10.4 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt vorrangig eine kostenfreie Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtwert der beauftragten Leistungen vor Abzug einer allfälligen Wertanrechnung.
11.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt; die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11.4 Für bereits vorhandene Schäden am Objekt sowie für versteckte Mängel der Bausubstanz haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er sie nicht selbst verursacht hat.
11.5 Für Gegenstände nach Punkt 6.3, die der Auftraggeber entgegen seiner Pflicht im Objekt belassen hat, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.6 Schadenersatzansprüche sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen, damit der Auftragnehmer den Schaden seiner Versicherung melden und den Sachverhalt feststellen kann. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
12. Rücktrittsrecht für Verbraucher
12.1 Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich im Fernabsatz geschlossen – etwa bei der Besichtigung in der Wohnung des Auftraggebers, telefonisch, per E-Mail oder über den Online-Annahmelink – steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Einzelheiten und das Muster-Rücktrittsformular finden sich in der Rücktrittsbelehrung im Anschluss an diese AGB.
12.2 Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und zur Kenntnis genommen hat, dass sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt.
13. Datenschutz
13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art 6 Abs 1 lit b und lit c DSGVO.
13.2 Bei der Online-Annahme eines Angebots sowie bei der Abnahme werden Zeitpunkt, IP-Adresse und die abgegebenen Erklärungen gespeichert. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an der Beweissicherung über den Vertragsabschluss und den Leistungszustand (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
13.3 Zur Dokumentation des Objektzustands werden Fotos angefertigt und gemeinsam mit dem Abnahmeprotokoll gespeichert.
13.4 Unterlagen, die der handelsrechtlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden gemäß § 212 UGB sieben Jahre aufbewahrt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter raeumwerk.at/datenschutzerklaerung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen jenes Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.2 Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.
14.3 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 1200 Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG; ein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort begründet die Zuständigkeit.
14.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher können sich mit Beschwerden dennoch an die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) wenden.
14.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.
Rücktrittsbelehrung für Verbraucher
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Rücktritts
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Klosterneuburger Straße 65, 1200 Wien
E-Mail: info@raeumwerk.at
Telefon: +43 677 62819484
mittels einer eindeutigen Erklärung – etwa per Brief oder E-Mail – über Ihren Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte verrechnet.
Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Haben Sie verlangt, dass wir mit der Dienstleistung schon während der Rücktrittsfrist beginnen, so haben Sie uns einen dem Anteil der bis zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts bereits erbrachten Leistungen entsprechenden Betrag zu zahlen. Dieser Betrag bemisst sich am Gesamtpreis der vereinbarten Leistung.
Vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts
Ihr Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt und zugleich zur Kenntnis genommen haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
Hiermit trete/treten ich/wir (*) vom von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Rücktrittsbelehrung

